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Praktikanten als vollwertige Arbeitnehmer?

Vorsicht heißt es in Zukunft für Unternehmen, die ihre Praktikanten wie vollwertige Arbeitnehmer einsetzen. Ein Gericht in Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Urteil die Grenzen des Praktikum-Begriffs verdeutlicht.

Laut Spiegel Online bekam eine Praktikantin aus Baden-Württemberg kürzlich auch in zweiter Instanz Recht zugesprochen: Obwohl sie wie eine vollwertige Arbeitskraft eingesetzt wurde, erhielt sie nur 2,46 brutto in der Stunde als Lohn für ihre Mühe. Zu wenig, wie das Gericht befand. Vor allem angesichts der langen Arbeitszeiten und der hohen Verantwortung, die die so genannte Praktikantin innerhalb ihrer Praktikumsstelle übernommen hatte.

„Nach vier Wochen war ich eigenverantwortlich wie eine feste Mitarbeiterin eingebunden“, berichtet die Absolventin laut Spiegel Online. Ein halbes Jahr arbeitete sie in der Veranstaltungsorganisation des Unternehmens, häufig bis zu 70 Stunden in der Woche. Die offiziellen Projektleiter waren oft nicht anwesend, dafür übernahm dann die “Praktikantin“ die Organisation der Events vor Ort. Sicher ein Extremfall, aber kein Einzelfall innerhalb des weiten Feldes der Praktika-Vergabe.

Zur Erinnerung: Ein Praktikum sollte immer einen Einblick in die Arbeitswelt geben und der Ausbildungszweck im Vordergrund stehen. Wenn Praktikanten in verantwortlichem Maße Aufgaben übernehmen, die sonst feste Mitarbeiter inne haben, ist es an der Zeit, mit dem Arbeitgeber das Gespräch über Vergütung und Konditionen des Arbeitsverhältnisses zu suchen.