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Ich-AG heißt jetzt Gründungszuschuss!Nachdem die Ich-AG Geschichte ist, ist für Existenzgründer dennoch lange nicht aller Tage Abend. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld heißen die neuen staatlichen Förderungsmaßnahmen, mit deren finanziellen Unterstützung vor allem Arbeitslose Hilfe zur Selbsthilfe bekommen.Schon bei der Ich-AG zeigte sich, dass dieses Arbeitsmarkt-Instrument äußerst erfolgreich war. In einer Studie von 2006 kamen führende Wirtschaftsforschungsinstitute zu der Erkenntnis, dass Ich-AG und Überbrückungsgeld zu den wirksamsten Mitteln der Arbeitsmarktpolitik zählten. Die große Mehrheit der geförderten Gründer blieb hauptberuflich selbstständig, ein Teil wanderte wieder in Festanstellungen ab. Zurück in die Arbeitslosigkeit ging es nur für einen erstaunlich geringen Anteil der Gründer. Mit sorgfältiger Vorbereitung und einem Businessplan hat man auch heute noch gute Chancen, als Unternehmensgründer/in oder Selbständige/r seinen oder ihren Lebensunterhalt zu sichern. Obwohl sich die meisten Menschen unter einem Unternehmer einen finanzstarken Manager und nicht eine gelernte Blumenhändlerin oder einen einfachen Buchhalter vorstellen, ist die kleine Existenzgründung nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Mindestens die Hälfte aller Gründungen in Deutschland wird mit Mitteln der Arbeitsagentur finanziert. Der Gründungszuschuss Die Voraussetzung für einen Anspruch auf Überbrückungsgeld ist, innerhalb der letzten zwei Jahre vor Beginn der Arbeitslosigkeit 12 Monate sozialversicherungspflichtig berufstätig gewesen zu sein. Unter Umständen kann auch die Kindererziehung (bis zum 3. Lebensjahr) oder die Berufstätigkeit im Ausland anerkannt werden. Generell kann jede freiberufliche Tätigkeit gefördert werden, unabhängig davon, ob sie gewerblicher oder freiberuflicher Natur ist. Nicht gefördert werden Tätigkeiten, bei denen Scheinselbstständigkeit wahrscheinlich ist, also solche, bei denen von vornherein nur ein Kunde zu erwarten ist. Die Dauer des Gründungszuschusses beträgt insgesamt 15 Monate. Der Höchstsatz während der ersten neun Monate beträgt 900,00 Euro. Danach werden im Idealfall noch 6 Monate lang 300,00 Euro Förderung bewilligt. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden! Ein Riesenvorteil: der Zuschuss ist steuerfrei, das heißt, das Finanzamt behandelt Gründer so, als hätten sie gar keine Förderung erhalten. Auf zusätzliche Einnahmen, die natürlich mehr als wünschenswert sind, werden dann niedrige Eingangssteuersätze erhoben. Das Einstiegsgeld Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Es soll ein zusätzlicher Anreiz zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Obwohl das Einstiegsgeld in erster Linie dazu dient, Selbstständigkeit zu fördern, kann es auch als Unterstützung zum Weg in die Festanstellung dienen. Das Einstiegsgeld beträgt grundsätzlich 50 Prozent des ALG II Satzes, also 173,50 Euro. Wer den Schritt in die Selbständigkeit nicht schafft, kann jederzeit wieder zu ALG II zurückkehren. Insgesamt ist der Gründungszuschuss also eine wertvolle Hilfe beim Aufbau einer eigenen Existenz. Weiterführende Informationen findet Ihr hier: www.gruendungszuschuss.de Demnächst an dieser Stelle: Die Vorstellung des neuen Buches von Existenzgründungspapst Dr. Andreas Lutz: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld. |




