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Die erste Million ist immer die Schwerste (Folge 2)

Von der Stütze in die Selbständigkeit? Geht das überhaupt?
Zwei junge Frauen wagen den Versuch. Kürzlich haben sie beim Sozialamt nachgefragt, doch das war ein eher ernüchterndes Erlebnis. Haben Maike und Kirsten schon aufgegeben? Was soll werden hakt nach!


wassollwerden: Hallo Kirsten, wir von wassollwerden.de wollten mal nachfragen, wie es um eure Unternehmensgründung inzwischen steht!

Kirsten:
In der Zwischenzeit waren wir nicht faul. Nachdem uns das Sozialamt und das Arbeitsamt nicht sehr viel helfen konnten, sind wir zur IHK marschiert. Dort gibt es für Existenzgründer jeder Schattierung eine eigene Beratung. Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit, Fördergelder, Existenzgründung aus der Sozialhilfe etc.

wassollwerden: Das klingt ja schon mal vielversprechend.

Kirsten:
Das fanden wir auch! Wir haben dann unserer Beraterin gesagt, dass wir bereits eine Beratung beim Arbeitsamt und beim Sozialamt gemacht haben und dass wir auch eine Unternehmensberaterin im Boot haben, dass wir aber im Moment in einer Sackgasse stecken.

Die Beraterin der IHK war einfach super. Sie erzählte, dass für uns § 30 BSHG (Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage) relevant ist. Wir müssen einen Antrag über "Kann"-Leistungen stellen. Die Frau von der IHK erzählte, dass sie diesen Antrag beim Sozialamt nicht kennen würden, weil sie darin nicht geschult werden. Die Beraterin von der IHK hat uns geraten, unseren Antrag und unseren Businessplan noch in diesem Jahr mit dem Hinweis auf § 30 an das Sozialamt zu geben, weil dieses Jahr noch Gelder übrig sind.

Das Sozialamt legt die Konzepte dann immer der IHK vor, da die IHK besser beurteilen kann, ob das Unternehmenskonzept tragfähig ist.
Von unserem Sozialamt wurde bisher noch nie dieser Antrag an die IHK gestellt, deshalb geht die IHK davon aus, dass die gar nicht wissen, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt!!

§ 30 Gelder gibt es für Investitions- und für Betriebsmittel. In der Regel werden diese Gelder in Form zinsgünstiger Darlehen oder als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt vergeben. Die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt wird als Zuschuss ausgezahlt. Einen Zuschuss muss man nicht zurückzahlen, nur ein Darlehen!

Es gibt also beides, das Darlehen und den Zuschuss. Allerdings müssen alle Anträge vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung eingereicht werden, sonst bekommt man keine Zuschüsse.

Jetzt müssen wir erst mal eine Liste der Betriebsmittel (das sind die laufenden Kosten für ein Jahr) und der Investitionsmittel (das sind alle Dinge, die man für die Firma braucht und die man anfassen kann) erstellen.
Aus diesen beiden Listen berechnen wir dann, wie hoch unser Darlehen sein muss. 
 
wassollwerden: Gibt es sonst noch Dinge, die ihr jetzt bedenken müsst?

Kirsten:
Die Frau von der IHK hat uns sehr ans Herz gelegt, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Anwalt durchchecken zu lassen und sie nicht einfach von anderen Firmen zu übernehmen.
Außerdem riet sie uns zu einer ganzen Reihe von Versicherungen, z.B. der Betriebshaftpflicht, der gesetzlichen Krankenversicherung für jede der Gründerinnen und zum Eintritt in die Berufsgenossenschaft. Der Eintritt in die Berufsgenossenschaft bringt Absicherung bei Unfällen! Zusätzlich brauchen wir auch noch eine Geschäftsversicherung, das ist eine Art Sachversicherung, so ähnlich wie Hausrat.

wassollwerden: Ich hoffe, ihr habt mitgeschrieben, da gibt es ja eine ganze Menge zu beachten!

Kirsten:
Die Beraterin von der IHK war richtig toll, die hat mit uns geredet, als ob kein Schreibtisch dazwischen wäre. Ich dachte immer, die IHK-Beratung würde etwas kosten, aber das stimmte gar nicht.

wassollwerden: Ihr wolltet doch ein Ladengeschäft mieten, wie steht es damit?

Kirsten: Billiger wird es, wenn wir eine Gewerbewohnung anmieten. Aber zunächst müssen wir, wenn der Antrag durch ist, das Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung kostet 26.- Euro pro Person. Wenn wir uns beim Sozialamt gemeldet haben, schicken die das dann an die IHK und an das Wirtschaftsamt. Das Wirtschaftsamt meldet es dem Finanzamt und der Kammer. Die Kammer vergibt Handelsregisternummern. Wir bekommen erst mal keine, weil wir als GbR gründen. Der Rest ist Buchhaltung und Steuer etc. pp. Da gibt es bei der IHK übrigens Kurse: Buchhaltung 1 und 2.

Meike: Buhuuu. Buchhaltung . Na ja, da muss ich dann wohl durch.

wassollwerden: (reicht Meike ein Taschentuch)

Kirsten:
Ich will, dass wir da alle durchblicken und wenigstens nachvollziehen können, was passiert!


Gehen unsere beiden Gründerinnen wirklich in den Buchhaltungskurs? Wird ihr Antrag wirklich angenommen? Ist ihr Unternehmenskonzept wirklich gut genug? Bald gibt es mehr von den beiden tapferen Unternehmensgründerinnen. Nur bei www.wassollwerden.de !

Und so ging es los: Zur ersten Folge der Doku-Soap